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Hinweise f. Privatpatienten

Kombi-Reha:

Privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten sollten vor Rehabeginn einen Antrag auf Kostenübernahme beim jeweils zuständigen Kostenträger stellen. Im Krankenhaus wird diese Aufgabe meist von einem Sozialdienst bzw. Sozialarbeitern übernommen, ggf. auch vom ärztlichen Dienst.

Bei der Antragstellung sollte darauf verwiesen werden, dass eine zeitlich verkürzte stationäre Rehabehandlung patientenseitig gewünscht und ärztlich für hinreichend erachtet wird, der sich eine heimatnahe ambulante Rehabehandlung anschliesst. Weiterhin sollte darauf verwiesen werden, dass die Geamtdauer der stationär-ambulanten Kombi-Reha nicht höher liegt als eine konventionelle dreiwöchige vollstationäre Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) und die anfallenden Gesamtkosten vergleichsweise eher niedriger anzusetzen sind.

Dem privaten Kostenträger sollte mitgeteilt werden, dass die Meduna-Klinik als sog. gemischte Krankenanstalt anerkannt ist (siehe unten unter “Anerkennung der Meduna-Klinik als gemische Krankenanstalt”). Weiterhin sollte darüber informiert werden, dass dem Patienten die in der Meduna-Klinik erhaltete Behandlung auf der Grundlage einer Einzelleistungsvergütung in Rechnung gestellt wird (siehe unten unter “Rechnungstellung”).

Die Abrechnungsmodalitäten des weiterbehandlenden anbulanten Rehazentrums dürften dem jeweiligen Kostenträger bekannt sein oder wären ansonsten vom Kostenträger bei der betreffenden Einrichtung zu erfragen.

Gesetzlich versicherte Patienten mit privater Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung im Krankenhaus können i.d.R. zu Lasten ihrer Zusatzversicherung auch in der stationären Anschlussheilbehandlung eine Chefarztbehandlung als Wahlleistung erhalten, wenn dies ihrem Wunsch entspricht. Auch diese Chefarztbehandlung ist im Voraus zu beantragen. Daher ist zweckmässig, wenn bei diesen Patienten das Krankenhaus im Rahmen der Rehabeantragung die Frage einer Chefarztbehandlung und ihrer Kostenübernahme mit dem Patienten und der betreffenden Zusatzversicherung möglichst im Vorfeld klärt.

Bei weiteren Fragen können sich potenzielle Patienten, Sozialarbeiter, Kollegen und Kostenträger bedarfsweise jederzeit gerne mit dem Verfasser dieser Seiten in Verbindung setzen (vgl. Kontakt).

Unabhängig von der Kombi-Reha können sich Privatpatienten auch bei diversen sonstigen Behandlungsanliegen an uns wenden. Hierzu die folgenden Erläuterungen:

 

Stationäre Primärbehandlungen:

Neben Rehabilitationen bieten wir auch krankenhausgemässe stationäre Primärbehandlungen zu Lasten der jeweiligen privaten Krankenversicherung an, z.B. auf Grund einer hausärztlichen Krankenhauseinweisung. Eine Kostenübernahme ist in diesem Fall an eine im voraus, spätestens bei Behandlungsbeginn einzuholende Kostenübernahmeerklärung des jeweils zuständigen privaten Kostenträgers gebunden. Im Falle einer erfolgten Kostenübernahmeerklärung unterscheidet sich die organisatorische Abwicklung nicht von sonstigen stationären Krankenhausbehandlungen.

 

StationäreAnschlussheilbehandlungen (AHB) bzw. Anschlussrehabilitationen (AR), allgemeine stationäre Rehabilitationen und Kuren:

Bei stationären Anschlussheilbehandlungen und allgemeinen stationären Rehabilitationen, auch sog. Sanatoriumskuren, ist die jeweilige Rehabilitationsmassnahme ebenfalls im voraus bei der zuständigen Privatversicherung zu beantragen.

 

Ambulante Behandlungen:

Ambulante ärztliche Konsultationen, d.h. Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen bedürfen im Unterschied zu den stationären Behandlungen in unserer Klinik keinerlei vorausgehender Formalitäten. Behandlungstermine können kurzfristig nach Vereinbarung abgestimmt werden.

Die vorstehenden Ausführungen gelten in gleicher Weise sämtlich auch für beihilfeberechtigte Patienten.

 

Private Zusatzversicherungen:

Gesetzlich krankenversicherte Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung im Krankenhaus können bei entsprechendem Wunsch auch für stationäre Anschlussheilbehandlungen bzw. Anschlussrehabilitationen in der Meduna-Klinik die persönliche Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch nehmen. In diesem Fall holen wir, sofern noch nicht geschehen,  die Zustimmung der privaten Zusatzversicherung bei Anreise des Patienten ein.

 

Anerkennung der Meduna-Klinik als gemischte Krankenanstalt:

Seitens des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) ist die Meduna-Klinik als sog. gemischte Krankenanstalt anerkannt. Dies konzessioniert die Klinik nicht nur zur Durchführung von allgemeinen stationären Rehabilitationen (Sanatoriumskuren) bei meist chronischen Leiden, sondern auch zur Durchführung von Anschlussheilbehandlungen (AHB) bzw. Anschlussrehabilitationen (AR) und krankenhausgemässen stationären Primärbehandlungen bei frisch aufgetretenen Akuterkrankungen, die im fachlichen Zuständigkeitsbereich der vorhandenen internistischen und orthopädischen Abteilung liegen.

Im Unterschied zu einer herkömmlichen Krankenhausbehandlung ist eine Übernahme der Behandlungskosten allerdings an die vorherige Zustimmung des privaten Kostenträgers gebunden. Daher sollte bei einer vorgesehenen stationären Privatbehandlung in unserer Klinik eine Kostenübernahmebestätigung des zuständigen Kostenträgers möglichst im Voraus eingeholt werden. Bei dringlich erforderlichen stationären Behandlungen wird allerdings in der Regel auch akzeptiert, wenn die erfolgte stationäre Aufnahme des Patienten der zuständigen privaten Krankenversicherung am Aufnahmetag mitgeteilt wird.

Diese Erläuterungen beziehen sich ausschliesslich auf stationäre Behandlungen. Ambulante Facharztbehandlungen bedürfen auch in unserem Fall keiner vorherigen Genehmigung der privaten Krankenversicherung (uneingeschränkte freie Arztwahl des Privatpatienten!).

 

Rechnungsstellung:

Selbstzahler, privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten erhalten die folgenden Einzelrechnungen:

  • Rechnung der Klinik über die Tagessätze für Unterkunft und Verpflegung
  • Rechnung der Klinik über durchgeführte krankengymnastisch-physiotherapeutische Leistungen
  • Rechnung des Chefarztes über durchgeführte ärztliche Leistungen
  • Rechnung des Psychologen im Falle durchgeführter psychologischer Behandlungen.
  • Rechnung der Ernährungsberaterin / Diabetesassistentin für ernährungsbezogene Beratungen und Schulungen.

Die krankengymnastisch-physiotherapeutischen Leistungen werden nach einer Hauspreisliste berechnet. Die Rechnungen des Chefarztes und des Psychologen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt.

Patienten mit privater Zusatzversicherung erhalten in Anspruch genommene Chefarztbehandlungen ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.

 

Copyright: Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich,
Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182 3182

 

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